Anschlussrehabilitationen (AHB) sind stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitationen, die unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt oder die Primärbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) anschließen.
Wenn Versicherte die Rehabilitation innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhausentlassung bzw. Ende der Chemotherapie antreten, sprechen wir ebenfalls von einem unmittelbaren Anschluss. Bei einer Strahlenbehandlung verlängert sich die Frist auf vier Wochen. Eine Besonderheit ist die Verlängerung der Frist auf maximal zehn Wochen bei Patienten nach Bestrahlung des Halses oder Rachens, wenn die Nebenwirkungen der Strahlentherapie eine effektive logopädische Therapie nicht früher ermöglichen. Weitere Fristverlängerungen aus medizinischen Gründen bedürfen unserer vorherigen Genehmigung.
Grundsätzlich werden Anschlussrehabilitationen für drei Wochen bewilligt. Je nachdem, wie schnell das Ziel der Rehabilitation erreichbar ist, können sie im Einzelfall verlängert oder verkürzt werden.
Zwei Wege
Eine Anschlussrehabilitation kann das Krankenhaus, die onkologische Praxis oder das Strahleninstitut für die erkrankte Person direkt in der Reha-Einrichtung beantragen (Direkteinweisungs-Verfahren). Alternativ kann der Antrag bei uns eingereicht werden (Büroverfahren).
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