Eine onkologische Rehabilitation bewilligen wir in der Regel bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung. Bei erheblichen Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich.
Grundsätzlich werden die stationären oder ambulanten Rehabilitationen für eine Dauer von drei Wochen bewilligt. Je nachdem, wie schnell das Ziel der Rehabilitation erreichbar ist, können sie im Einzelfall verlängert oder verkürzt werden.
Eine onkologische Rehabilitation muss die erkrankte Person selbst beantragen. Den ärztlichen Befundbericht (CA 5) füllt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus. Über Bewilligung oder Ablehnung einer Leistung entscheiden wir ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Befunde. Der ärztliche Bericht sollte deshalb präzise Angaben zu der Krebserkrankung sowie zu Nebenerkrankungen und/oder Behinderungen enthalten. Das Antragsformular (CA0100) füllt die antragstellende Person selbst aus. Anschließend sendet sie beide ausgefüllten Formulare zusammen an uns.
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