Die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und der Reha-Einrichtung übernehmen wir.
Bus und Bahn
Für die An-/Abreise mit dem Zug beauftragen wir ein Reisebüro, den Reisenden rechtzeitig eine Fahrkarte der 2. Klasse für die Hin- und Rückfahrt – inklusive Reiseverbindungen und Platzreservierungen – direkt nach Hause zu schicken. Auf Wunsch wird ein Gepäcktransport (max. zwei Gepäckstücke je Fahrt) von Haus-zu-Haus organisiert und bezahlt. Sollten Reisende bei einer sehr kurzfristigen Einberufung gezwungen sein, den Fahrausweis für die Hinfahrt selbst zu lösen, muss dies unter Nutzung des günstigsten Tarifs (Auskunft bei der Deutschen Bahn) geschehen. Gegen Vorlage der Fahrkarte werden ihnen in der Reha-Einrichtung die Kosten dafür erstattet.
Privatfahrzeug
Wer mit seinem Privatfahrzeug fährt, bekommt eine Wegstrecken-Entschädigung. Die Entfernungspauschale beträgt 0,20 Euro für jeden Kilometer zurückgelegter Strecke, jedoch bei stationären Rehabilitationen höchstens 130 Euro für die An- und Abreise.
Fahrdienst
Einige Reha-Einrichtungen bieten darüber hinaus einen hauseigenen Fahrservice bzw. Hol-/Bringdienst an. Wer diesen in Anspruch nehmen möchte, muss sich diesbezüglich rechtzeitig an die Reha-Einrichtung wenden.
Achtung: Kosten für ein Taxi oder einen Krankenwagen werden grundsätzlich nicht übernommen. Ausnahmen erfordern eine ausführliche ärztliche Begründung, die uns im Voraus zur Zustimmung vorgelegt werden muss.
Unsere praktischen Tipps gibt es jetzt auch zum Hören auf unserer Website und den gängigen Podcast-Plattformen.