Wenn die Voraussetzungen für die Haushaltshilfe erfüllt sind, können Eltern ihre Kinder unter Umständen in die Reha-Einrichtung mitnehmen. Dies kann nur mit dem Antrag auf Haushaltshilfe und nach vorheriger Absprache geschehen, da nicht alle Reha-Einrichtungen Kinder aufnehmen.
Kommt eine Haushaltshilfe nicht infrage, etwa weil das Kind/die Kinder schon zwölf Jahre oder älter ist/sind, können wir Kosten für die Betreuung von Kindern bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (2023: bis zu 180 Euro je Kind und Monat) übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass es dem Elternteil ohne die Kinderbetreuung nicht möglich wäre, an der Rehabilitation teilzunehmen und eine Haushaltshilfe nicht infrage kommt, etwa weil das Kind/die Kinder schon zwölf Jahre oder älter ist/sind. Die entstandenen Kosten müssen beispielsweise durch eine Rechnung belegt werden.
Alternativ können wir für eine anderweitige Unterbringung von Kindern während der Rehabilitation Kosten in angemessener Höhe übernehmen.
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