Eine stationäre oder ganztägig ambulante onkologische Rehabilitation findet bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung statt. Bei erheblichen Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich. Den Antrag muss die erkrankte Person selbst – zusammen mit einem Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes – bei uns einreichen.
Schritte im Antragsverfahren
- schlägt Durchführung einer Rehabilitation vor
- füllt den Ärztlichen Befundbericht CA 5 aus
- füllt das Antragsformular CA0100 aus
- sendet den Ärztlichen Befundbericht CA 5 und das Antragsformular CA0100 an uns
- prüfen versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen
- wählen eine Reha-Einrichtung aus
- benachrichtigen die antragstellende Person und Reha-Einrichtung über die Bewilligung
- lädt die antragstellende Person zur Durchführung der Rehabilitation ein
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