Die stufenweise Wiedereingliederung unterstützt dabei, sich nach länger andauernder Krankheit wieder schrittweise an die volle Arbeitsbelastung zu gewöhnen.
Die Reha-Einrichtung stimmt mit der erkrankten Person und ihrem Arbeitgeber (sowie gegebenenfalls der zuständigen Betriebsärztin oder dem zuständigen Betriebsarzt) einen Stufenplan über die kontinuierliche Steigerung der täglichen Arbeitszeit ab. Sofern alle Beteiligten diesem zustimmen, beginnt die stufenweise Wiedereingliederung zu dem im Stufenplan vorgesehenen Termin.
Während der erforderlichen stufenweisen Wiedereingliederung ist die erkrankte Person weiterhin arbeitsunfähig. Sofern die Voraussetzungen für Übergangsgeld vorliegen, wird dieses im Anschluss an die Rehabilitation bis zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung ausgezahlt.