Reha-Sport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Anleitung und Überwachung durchgeführt werden. Die Reha-Einrichtung kann Reha-Sport als ergänzende Leistung verordnen. Diese Verordnung gilt bis zu sechs Monate. Der Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Teilnahme.
Die Dauer und die Anzahl der wöchentlichen Übungstermine legen Ärztinnen und Ärzte in Absprache mit den Patientinnen und Patienten für ihren speziellen Bedarf fest. Sie sind zudem von den örtlichen Gegebenheiten in den Reha-Sportgruppen abhängig. Der Umfang der Verordnung erstreckt sich üblicherweise auf mindestens einen Übungstermin pro Woche.
Die Kosten für den Reha-Sport werden direkt zwischen der Sportgruppe und uns abgerechnet. Fahrtkosten werden bei Reha-Sport hingegen nicht erstattet.
Achtung: Versicherte müssen mit dem Reha-Sport innerhalb von drei Monaten nach Reha-Ende beginnen, ansonsten erlischt die Kostenzusage. Eine Verlängerung oder eine erneute Verordnung dieser Leistung ist nicht möglich.
Adressen
Der Reha-Sport wird von Sportgruppen des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angeboten. Anschriften und Telefonnummern von Sportgruppen, die in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes ansässig sind, gibt es unter:
Landessportbund NRW
Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Bundesverband Rehabilitationssport Deutschland e. V.