Hilfe nach der Krebsdiagnose
1. Juli 2024Alle Hefte aus der Reihe „Das bietet mir die Reha“ wieder erhältlich
22. Juli 2024Digitale Informationen einer Person über eine frühere Krebserkrankung sollen nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Das fordern die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO).
Gerade junge Betroffene, die nach wissenschaftlichen Standards als geheilt gelten, erfahren soziale Benachteiligungen: beispielsweise beim Abschluss von Versicherungen, bei der Bewilligung von Krediten oder beim Wunsch nach einer Adoption.
Die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen bereits seit 2023 nach dem Ablauf einer bestimmten Frist die Verwendung von Gesundheitsdaten in Bezug auf eine Krebserkrankung nicht mehr zulassen, wenn Versicherungen im Zusammenhang mit Verbraucherkreditvereinbarungen abgeschlossen werden.
„Mit Blick auf die Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinkt die Bundesrepublik Deutschland leider deutlich hinterher“, so Prof. Dr. med. Andreas Hochhaus, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Abteilung für Hämatologie und Internistische Onkologie am Universitätsklinikum Jena.
Der 22. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO widmet sich dem „Recht auf Vergessenwerden“. Die DGHO und die DSfjEmK wollen mit der Schrift die Öffentlichkeit sensibilisieren und stellen darin eine Reihe von Forderungen auf. Dieser Band kann hier heruntergeladen werden.