Krebsinformationsdienst setzt Online-Veranstaltungsreihe fort
23. Januar 2023Bottroper Apothekerskandal: Fristverlängerung der Opferentschädigung
6. Februar 2023Seit 1. Januar 2023 gelten neue Einkommensgrenzen für die Zuzahlung bei medizinischen Rehabilitationen zu Lasten der Rentenversicherung. So können sich Erwachsene, deren monatliche Nettoeinnahmen geringer sind als 1.359 Euro, vollständig von der Zuzahlung befreien lassen. Eine teilweise Befreiung ist bis zu einem Einkommen von 2.037 Euro möglich. Die übrigen Korridore entnehmen Sie der folgenden Zuzahlungstabelle:
Monatliche Nettoeinnahmen in EUR | tägliche Zuzahlung in EUR |
---|---|
unter 1.415,00 | keine Zuzahlung |
ab 1.415,00 | 5,00 |
ab 1.555,40 | 6,00 |
ab 1.696,80 | 7,00 |
ab 1.838,20 | 8,00 |
ab 1.979,60 | 9,00 |
ab 2.121,00 | 10,00 |
Berücksichtigt werden jeweils nur die Einnahmen derjenigen Person, aus deren Versicherung die Reha-Leistung bezahlt wird.
Tipp: Wir empfehlen, gleich mit dem Antrag auf eine onkologische Rehabilitation auch die mögliche Befreiung von der Zuzahlung prüfen zu lassen. Zum Antrag
Ausführliche Informationen zur Zuzahlung bzw. Befreiung finden Sie hier und in unserem aktualisierten Flyer, den Sie ab sofort herunterladen oder als Druckexemplar kostenlos bestellen können.
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