Neue Werte für die Zuzahlung bei Reha-Leistungen
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13. Februar 2023Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro aus einem Hilfsfonds. Der Gerichtsprozess gegen den ehemaligen Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop identifizierte rund 2.000 Personen, die nach den Feststellungen des Strafgerichts unterdosierte Medikamente aus seiner Apotheke bekommen hatten.
Die Frist für die Opfer der Straftaten des ehemaligen Apothekers wird jetzt auf den 31. März 2023 verlängert. Zum anderen wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.
Demnach können zukünftig alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung aus dem Hilfsfonds des Landes beantragen. Dies gilt auch für Kinder und Ehegatten sowie Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen. Personen, die nach der bisherigen Rechtslage bereits einen Antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, müssen zunächst nichts unternehmen. Das Ministerium wird zu diesen Personen Kontakt aufnehmen, da sie womöglich nach neuer Rechtslage doch Anspruch auf die Zahlung haben.
Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop
Zum Hintergrund:
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.