Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll die versicherte Person während der Rehabilitation wirtschaftlich absichern. Sie hat Anspruch darauf, wenn ihr Arbeitsentgelt oder -einkommen wegen der Reha-Teilnahme entfällt und sie zuvor ausreichend Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen verpflichtet.
Wir zahlen das Übergangsgeld nach Reha-Ende, sofern uns alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Eine Vorschusszahlung ist möglich. Hierzu berät im Laufe der Rehabilitation der Sozialdienst der Reha-Einrichtung.
Detaillierte Angaben zum Übergangsgeld sowie die erforderlichen Formulare verschicken wir mit den Bewilligungsunterlagen für Ihre Reha-Leistung. Wir stellen die Dokumente aber auch hier digital bereit.
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