Einer Begleitperson können wir nur in besonderen Einzelfällen zustimmen. Voraussetzung hierfür ist ein Antrag, in welchem insbesondere die medizinische Erforderlichkeit einer Begleitperson dargelegt wird. Wir empfehlen darum, sich diesbezüglich rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation mit uns in Verbindung zu setzen – eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.
Eine Aufnahme von Begleitpersonen als Selbstzahler ist nach Rücksprache mit den Reha-Einrichtungen generell möglich.
Achtung: Das Merkzeichen „B“ – Notwendigkeit der ständigen Begleitung – im Schwerbehindertenausweis bezieht sich ausschließlich auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und berechtigt nicht zur Übernahme der Kosten einer Begleitperson während der Rehabilitation.
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