Übergangsgeld
Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion und soll die Versicherten während der Rehabilitation wirtschaftlich absichern.
Begleitperson
Einer Begleitperson können wir in besonderen Einzelfällen zustimmen, wenn die medizinische Erforderlichkeit dargelegt wird.
Reisekosten
Wir erstatten die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen dem Wohnort und der Reha-Einrichtung.
Haushaltshilfe
Wenn die erkrankte Person während der Rehabilitation den Haushalt nicht weiterführen kann, können wir die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen.
Kinderbetreuung
Wir beteiligen uns bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an den Kosten für die Betreuung von Kindern.