Hier stellen wir die Reha-Einrichtungen mit onkologischem Schwerpunkt vor, mit denen wir auf vertraglicher Grundlage zusammenarbeiten und die wir folglich belegen können. Alle Vertragseinrichtungen sind in das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung eingebunden. Das schließt eine regelmäßige, umfassende Beurteilung durch die Patientinnen und Patienten ein.
Darüber hinaus existieren im Bundesgebiet weitere Einrichtungen, die onkologische Rehabilitationen durchführen können, deren Belegung nur unter weiteren Voraussetzungen möglich ist. Bei der Auswahl der gewünschten Einrichtung sind wir gern behilflich.
Die richtige Reha-Einrichtung wählen
Wir entscheiden im Antragsverfahren über Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Gern können Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Reha-Einrichtung im Antrag angeben werden. Diese berücksichtigen wir bei der Bewilligung. Die genannte Reha-Einrichtung muss für die jeweilige onkologische Indikation geeignet sein und die Anforderungen an eine qualitätsgerechte und zielgerichtete Rehabilitation im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen.
Ist bei einer Anschlussrehabilitation eine zeitnahe Aufnahme in der gewünschten Reha-Einrichtung nicht möglich, können wir dieser Einrichtung nicht zustimmen. Ist eine genannte Wunschklinik nicht verfügbar, stehen oft andere verfügbare Kliniken zur Auswahl.
Unser Tipp: Wir empfehlen, mehrere Wunschkliniken anzugeben.