Broschüre „Essen und trinken, was bekommt“ aktualisiert
21. Mai 2024Hilfe nach der Krebsdiagnose
1. Juli 2024Der Krebsinformationsdienst (DKFZ) informiert über eine neue Regelung auch für Menschen mit Krebs.
Viele an Krebs erkrankte Menschen in erwerbsfähigem Alter sind aufgrund ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage in Voll- oder Teilzeit zu arbeiten. In diesen Fällen greift die Erwerbsminderungsrente. Seit Anfang des Jahres steht es Rentenbeziehern offen, ihre Erwerbsfähigkeit für ein halbes Jahr auszuprobieren. Die Rente wird in dieser Zeit weiterbezahlt. Die wichtigsten Punkte der Neuregelung fasst der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums zusammen.
Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte unter folgenden Links:
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240109-hinzuverdienstgrenze-erwerbsgeminderte.html
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/RheinlandPfalz/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/2024-03-07_erwerbsminderungsrente-probearbeiten.html