„Reha nach Krebs“ – Neuer Podcast der ARGE Krebs
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19. Juni 2023Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Dezember 2021 Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Unterstützung von Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss vom Dezember 2022 wurden die Antragsfristen verlängert und der Personenkreis ausgeweitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist nun darauf hin, dass die Beantragung der einmaligen Leistung noch bis zum 30. Juni 2023 möglich ist.
Einen Antrag stellen können alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben. Dies gilt auch für Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Frage, ob die Anspruchsberechtigten im konkreten Einzelfall tatsächlich in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen erhalten haben.
Sozialminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Durch die Leistung möchten wir unsere Anteilnahme und Verbundenheit mit den Betroffenen zum Ausdruck bringen und das persönliche Leid der Betroffenen anerkennen. Anfang dieses Jahres wurde der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Antragsfrist verlängert, damit noch mehr Betroffene eine Unterstützung bekommen können.“
Anträge müssen bis zum 30. Juni 2023 im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales eingegangen sein. Nachweise können gegebenenfalls auch später noch nachgereicht werden.
Für die Antragstellung steht ein Formular auf der Webseite des Ministeriums zur Verfügung. Es ist unter www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop abrufbar. Die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen können per E-Mail oder per Post übersandt werden.
Zum Hintergrund:
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.